Telemonitoring in der außerklinischen Intensivpflege – Potenziale für Patienten und Angehörige
Warum Telemedizin bei außerklinischer Intensivpflege zunehmend wichtig wird
Die Versorgung von Menschen mit intensivpflegerischem Bedarf — insbesondere invasiv oder nicht-invasiv beatmeter Personen — stellt hohe Anforderungen an Pflege, Technik und Organisation. Das Intensivpflege‑ und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) bildete 2020 die rechtliche Grundlage für die außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V. Parallel wächst die Zahl der Versorgungstage und damit die Bedeutung innovativer Versorgungsformen wie Telemonitoring („Fernüberwachung“) im ambulanten Kontext.
Aktueller Forschungsstand & vergleichbare Studien
Eine aktuelle Studie zur Telemedizin in der außerklinischen Intensivpflege zeigte: In einer Versorgungsgruppe mit Videokonsultationen und Auswertung von Beatmungs- und Gerätedaten konnte bei 23 von 31 beatmeten Personen die Beatmungszeit verkürzt werden; bei 5 Personen war nur noch nächtliche Beatmung nötig, bei 4 Personen konnte die Beatmung ganz beendet werden. Weitere Publikationen identifizieren Telemedizin als potenziellen Baustein zur Verbesserung der Versorgung und zur Kostenreduktion im Bereich häuslicher Beatmung.  Gleichzeitig zeigt ein Scoping Review aus Deutschland, dass es trotz dieser Ansätze noch große Forschungslücken bei Versorgungsqualität, Selbstbestimmung und Wohnformabhängigkeit gibt.

