Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Wenn Pflegebedürftige zu Hause ohne Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes betreut werden und Pflegegeld erhalten, müssen sie nach § 37 Abs. 3 SGB XI regelmäßig eine Beratung zur Pflege durchführen lassen . Dieser „Beratungseinsatz“ dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegebedürftige Personen sowie deren Angehörige zu unterstützen . Die Beratung findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer Pflegefachkraft durchgeführt . Sie ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend; bei Pflegegrad 1 besteht ein freiwilliger Anspruch.
Pflicht und Frequenz der Beratungseinsätze
Hinweis zur Konsequenz bei Nichtbeachtung:
Verpasste Beratungstermine führen zunächst zu einer Kürzung des Pflegegeldes um 50 Prozent; bei erneutem Versäumnis kann das Pflegegeld komplett gestrichen werden .

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